Igel sind Wildtiere, die grundsätzlich nicht durch Menschen aufgenommen werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur bei verletzten oder kranken Tieren, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorübergehend aufgenommen werden dürfen, um sie gesund zu pflegen. Dann müssen sie aber umgehend wieder in Freiheit entlassen werden.
Igel suchen sich ungestörte, windgeschützte Plätze zum Überwintern wie hohle Bäume, verlassene Kaninchennester, Reisigberge, Holzstösse, Hecken, Baumstümpfe, dichtes Gebüsch, Kompost- und Laubhaufen. Hält man seinen Garten allzu sauber, nimmt man Igeln Versteckmöglichkeiten und Nahrung. Will man ihnen nachhaltig helfen, verzichtet man also am besten darauf, seinen Garten von Laub und Reisig zu befreien.
Nicht jeder Igel, der im Herbst noch aktiv ist, sucht die Obhut der Menschen. Erwachsene Igel rollen sich etwa Ende Oktober zum Winterschlaf zusammen. Die spät geborenen Jungtiere sind bis zum Wintereinbruch emsig auf Futtersuche, um sich das für einen langen Winter nötige Fettpolster anzufressen. Eine Zufütterung im Garten von jungen Igeln, die das erforderliche Gewicht für die Überwinterung noch nicht aufweisen ist oft völlig ausreichend. Ein Jungigel sollte – abhängig von der Witterung - im November bis Anfang Dezember bei einem Körpergewicht von über 400g nicht aufgenommen werden. Denn: gut gemeint ist nicht immer gut für die Tiere.
Nur ausnahmsweise aufgenommen werden darf ein verletztes oder krankes Tier, das z.B. sehr stark von Parasiten - etwa Maden und Fliegeneiern- befallen ist, blutende Wunden oder andere Verletzungen, Abszesse sowie Lähmungserscheinungen und Stachelausfall aufweist.
Wer Igeljunge tagsüber außerhalb des Nestes findet, sollte eine Weile beobachten, ob sie tatsächlich verwaist sind. Oft ist die Mutter nur durch die nahen Menschen verscheucht worden. Dann ist es in jedem Fall besser, den Igel an Ort und Stelle zu lassen.
Wer Zweifel hat, ob er einen Igel aufnehmen darf, kann sich an folgenden Stellen erkundigen:
Igel-Hotline: 0180-5555-9551
Faxabruf: 0180-5555-9554
Pro Igel e.V.
Geschäftsstelle, Lilienweg 22, D-24536 Neumünster
Telefon: 01805–555- 9555, Telefax: 04321–939479
E-Mail: info@pro-igel.de
Internet: www.pro-igel.de