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Die Aufteilung der Mühle und der Welt

Die Mühle ist uralt. Die Mühle ist so alt wie die Welt! Und derjenigen, dem die Mühle gehört, ist auch Besitzer der Welt.

Vor langer Zeit - es muss lange vor der Zeit gewesen sein, als hier die Kelten in den Tälern siedelten und unseren Flüssen, der Rems, der Murr und dem Neckar und usneren Bächen, der Rot und dem Zainbach ihren Namen gegeben haben - stritten sich der Herrgott und der Teufel - der "Gottseibeiuns" - darum, wer der eigentliche Herr der Mühle und der Welt sein sollte.

 

Lange ging der Streit hin und her, bis es dem Herrgott zu lästig und zu dumm wurde. Er ritzte mit einem Granitstein über der Türe, die in díe Mühle führte, das Kreuzzeichen in die Wand, und damit war dem Teufel der Zugang zu der Mühle verwehrt.

 

Er schlich jammernd und anklagend um die Mühle herum und bettelte Gott an, ihm wenigstens einen kleinen Teil der Mühle wieder zurückzugeben.

 

Und der Herrgott, des Jammerns müde, ließ sich beschwatzen und dazu herumkriegen zu sagen: "Gut! All das Korn, welches die Bauern zum Mahlen in die Mühle bringen und das beim Ausleeren in den Säcken zurückbleibt, soll dein sein. Und all der Schrot und der Grieß und das Mehl, das in den Ecken und Ritzen der Rohre und Kästen beim Mahlen kleben bleibt, soll dir gehören.

 

Der Teufel war damit zufrieden und trollte sich. Aber der Herrgott hatte wohl einen großen Fehler gemacht.

 

Denn der Teufel ging und stieg draußen, da, wo der Goldbach aus dem Gebüsch herauskommt, auf einen Erlenbaum. Von dort aus konnte er gerade durch das Mühlenfenster zum Mahlgang sehen, den Müller bei seiner Arbeit beobachten und aufpassen, dass ihm der Müller immer all das, was ihm zustand, auch zukommen ließ.

 

Nur der blaue Himmel, der sich im Mühlbach spiegelte, machte ihn unruhig, denn das erinnerte ihn immer wieder daran, dass er eben doch nicht der Herr der Mühle war.

 

Seit damals müssen alle Mühlen, die neu gebaut werden, so gebaut sein, dass zwischen dem Erlenbaum, dem Mühlenfenster und dem Mahlgang immer eine gerade Linie ist, damit der Teufel alle Müller beobachten kann, ob sie ihn nicht über´s Ohr hauen. Und seit damals hat der Müller die undankbare Aufgabe, zwischen dem Herrgott und dem Teufel, zwischen Gut und Böse, zu entscheiden.

Was der Teufel im Laufe der Zeiten aus seinem Anteil mit Unterstützung des Müllers herausgeschlagen hat, können wir sehen, wenn wir in alten Mühl- und Müllerordnungen herumstöbern, in denen wir über sehr viele schändliche Missbräuche der Müller nachlesen können:

 

"Derer Verbrechen, so die Müller bei ihrem Amte begehen können, sind so viele und so unterschiedlich, dass sie kaum alle zu zählen sind."

 

So heißt es in den Kurfürstlichen Sächsischen Feststellungen aus dem 16. Jahrhundert zum Beispiel: "WEnn sie aus Begierde Gewinst zu haben, die schuldige Ordnung in Mahlung des Getreides nicht in acht nehmen." Oder: "Wenn sie sich des von der Obrigkeit gestempelten Scheffels in Messungen des Getreides nicht bedienen."

 

In einer württembergischen Mühlenordnung aus dem Jahres 1729 steht: "Es solle auch keinem Müller erlaubt seyn, neben dem Gerb-Rohr und Staub-Häuplen, ein heimlich und doppeltes Rohr, oder noch ein Staub-Häußlein heimlich einzurichten, als wodurch denen Kunden heimlicher Weise Abtrag geschiehet."

 

Oder: "Wann der Müller einem Kunden schier ausgemahlen hat, solle er zuvor, ehe und dan er einem andern aufschüttet, dreymahlig ziermlich starck an die Zargen und Beutel-Kästen schlagen, auf daß nichts darinnen bleibe, und jedem das Seinige werden möge."

 

"Dät´s Steala neme gelda

Do ond en alle Welda

S´gäb vom Mai(n) bis an da Bodasee

Koin Müller on kei Mühle Meh!"

 

(Einem kreteischen Märchen nacherzählt und in den schwäbischen Wald übertragen von Eberhard Bohn)

 

"Die Aufteilung der Mühle und der Welt" als PDF